Sieben Forderungen zur Sicherung der Imkerei in Deutschland
Das im Frühjahr 2008 aufgetretene Bienensterben in Süddeutschland im Zusammenhang mit dem zugelassenem Pflanzenschutzmittel Clothianidin hat gezeigt, dass die Aufsichtsbehörden nicht in der Lage sind ihren hoheitlichen Schutzaufgaben ausreichend nachzukommen. Bedenkt man, dass immer mehr verschiedene komplexe Schadeinflüsse auf Bienenvölker einwirken, muss man befürchten, dass die Behörden die Zusammenhänge noch weniger überschauen als die o.g. relativ "einfache" Ursache - Wirkung - Beziehung. Deutschlands Imker sind aufgefordert, den Schutzrahmen selbst zu formulieren und von der Politik konkrete vorsorgende Maßnahmen zu fordern.
Es geht dabei nicht allein um die nachhaltige Sicherung von Honigertrag, sondern um die gesamt - gesellschaftliche Aufgabe für alle blütenbesuchenden Insekten. Ein Mindestmaß an schadstoffunbelasteten Trachten in der gesamten Vegetationsperiode bereitzustellen.
Wir fordern im Einzelnen:
1. Europaweites Sofortverbot für alle Pestizide für die ein begründeter Verdacht auf Bienengefährlichkeit vorliegt und für alle Herbizide (die Unkrautbekämpfung ohne Herbizide ist inzwischen technologisch genügende ausgereift).
2. Rezeptpflicht für den Einsatz von GVO-Pflanzen und von Pestiziden - also für alle Mittel, die laut EU Bio VO nicht verwendet werden dürfen, zusätzlich Kupfermittel.
3. Wie für den GVO-Anbau soll auch eine Datenbank für alle Pestizidanwendungen aufgebaut werden. Dadurch soll es dem Imker jederzeit ermöglicht werden, die durchgeführten und geplanten Pestizidanwendungen im Umkreis des Bienenstandortes zu ermitteln. Die Pestizid- und Genechnikanwender müssen verpflichtet werden jeweils eine kurze für den Standort zutreffende Bienengefährlichkeitsabschätzung mit anzugeben.
4. Imker müssen von Haftungsansprüchen, die durch die Verbreitung gentechnisch veränderter Pollen entstehen können, freigestellt werden (haften sollen diejenigen, die genveränderte Pflanzen anbauen oder freisetzen).
5. Imkerausbildung und alternative ökologische Bienenhaltung - z.B. wesensgerechte Bienenhaltung - sollen staatlich großzügig gefördert (ohne Eigenbeteiligung, nur an bewährte Einrichtungen, nur Zweckverwendungsnachweis)werden.
6. Die ca. 10% der Landkreise mit den schlechtesten Trachten für Bienen und blütenbesuchende Insekten werden mit konkreten Auflagen verpflichtet eine Verbesserung der Trachtsitution zu veranlagen. Das zuständige Landesministerium - als der wichtigste reginale Hauptrahmengeber für die Landwirtschaft - hat die Durchführung dieser Maßnahmen verwaltungsseitig und finanziell zu unterstützen.
7. Neben den staatlich glenkten Forschungen müssen Haushaltsmittel für eine staats- und wirtschaftsunabhängige Erforschung von äußeren Schadeinflüssen auf Bienen und andere blütenbesuchende Insekten bereitgestellt werden.
Finanzierung:
Die notwendigen Finanzmittel könnten von den umfangreichen Fördermitteln (I. Säule der Agrarförderung), die zum weit überweigenden Teil die Pestizidanwender erhalten, umgewidmet werden.
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