Agrarpolitische Forderungen für die Zeit ab 2014
Der bisherige Weg der Agrarpolitik der EU die Probleme im Umwelt-,
Natur-, und Tierschutz sowie bei der Lebensmittelqualität und
Seuchenabwehr durch immer neue differenziertere Regeln,
Kontrollsysteme und Subventionsprogramme zu lösen ist gescheitert.
Die Ergebnisse bleiben unverantwortlich hinter den Zeiterfordernissen
zurück. Die Bürokratie bordet über. Die Landwirte haben keine
Handlungsfreiheit mehr. Weiterhin sind die Landwirte heute anonymen Preisbildungssystemen hilflos
ausgeliefert. Ein neuer Ansatz in der europäischen Agrarpolitik
ist notwendig.
Nachfolgend Thesen für eine zukünftige europäische Landwirtschaft:
1. Die EU BIO Verordnung wird ökologischer Mindeststandard der gesamten
Landwirtschaft Europas innerhalb von 10 Jahren.
Der Mindeststandard wird aus der Liste der zulässigen Betriebsmittel,
dem GVO Ausschluß und den Haltungsforderungen für Haustiere bestehen.
(Die umfangreichen komplizierten Abgrenzungsregeln der EU BIO VO werden
ja entfallen; viele Umweltprüfungen werden gegenstandslos, für die
Ökobetriebe ist keine EU-Kontrolle mehr nötig, die Pestizidproblematik
wird ursächlich angegangen).
Der 10 jährige Übergang zu diesem Standard wird gestützt
- durch die Rezeptpflicht für noch zeitbegrenzt notwendigen
problematischen Betriebsmittel, die branchengetragene Einrichtungen
für den Einzelfall verschreiben
- durch finanzielle Stützung mit Mitteln der ersten Säule
(es ist sinnvoll die erste Säule umzuorientieren bevor sie gestrichen wird)
- durch weitgehende Aktivitäten der EU, die den o.g. ökologischen Mindeststandard
auch für Importprodukte zum Ziel haben.
Positive Folge wäre eine durchgreifende Entbürokratisierung und der längst überfällige Vorrang für Ökokologie und Umweltschutz. Erst wenn diese "Ökologisierung" in Europa geleistet ist können in größerem Umfang Flächen für den Energiepflanzenanbau bereitgestellt werden.
2.
Dem Vormarsch der Risikotechnologie Gentechnik ist auf
demokratischer Basis rechtlich Einhalt zu gebieten, weil diese die gentechnikfreie und ökologische Landwirtschaft existenziell bedrohen.
3. Die kleinen und großen Imkereien in Europa sind vor Kontaminationen verschiedenster Art besonders zu schützen (z.B. Gentechnik, Pestizide). Wenn sich die Trachtsituation nicht wesentlich verbessert, sind regionenbezogene weitergehende Maßnahmen durch den Staat zu veranlassen.
4. Als bisher einzige absehbare Alternative zur Gentechnikzüchtung ist
die ökologische/ biologisch-dynamische Züchtungsforschung
(Tiere und Pflanzen) ausreichend zu fördern (mindestens in dem Maße
wie auch die GVO Züchtungsforschung staatliche Gelder erhält). Ebenso ist die Entwicklung und Praktiken
(z.B. Naturheilmittel, homöopathische Mittel) zu fördern.
5. Die Regionalisierung der Tierhaltung und die Zuchtorientierung auf immunstarke
Rassen sind aus Tierschutzgründen und als Grundlage der Seuchenabwehr zu etablieren –
auch wenn dafür Leistungsminderungen in Kauf genommen werden müssen.
6.
Leitbild der Landwirtschaft kann nicht mehr der spezialisierte monostruktuierte
Betrieb sein, der auf betriebsfremde Hilfsmittel, Hochleistungsrassen und -sorten angewiesen
ist, und immer mehr nur absatzseitig ausgerichtet arbeitet. Dieser Betriebstyp
gerät nach Verbrauch historisch gewachsener Langzeitfruchtbarkeit der Böden und Pflanzen und nach Verlust der Immunstärke der Haustierschläge als Organismus in ein zunehmendes Ungleichgewicht.
Die Zukunft wird der individualisierte von den Bewirtschaftern bewußtseinsmäßig
durchdrungende Betrieb sein, der aus sich selbst heraus ständig eine quantitativ
und qualitativ ausreichende Urproduktion leistet. Das schließt die eigene organische
Düngerwirtschaft, die Saatgutpflege und den Aufbau hofeigener Herden / Rassenschläge ein.
Der “Betrieb“ in diesem Sinne kann auch aus mehreren juristisch eigenständigen
kooperierenden Betrieben der Region bestehen.
Die Weitergabe des Betriebes ist nicht an die Erbfolge der Familie gebunden.
Der “Betrieb“ wird bei Aufrechterhaltung und Weitergestaltung des Organismusprinzips
Schwerpunktbereiche haben.
Es wird große und kleine Betriebe geben.
7. Die Rechte der Haus- bzw. Nutztiere sollen europaweit gesetzlich geregelt werden.
Dazu gehören mindestens:
- Auslaufgebot
- Kupierverbot (z.B. Ausstieg aus der Enthornung)
- Verbot weiterer Eingriffe z.B. Embryotransfer
- Mindestplatzgebot ( so wird auch das Kupieren überflüssig)
- Grundfuttergebot
- Maximale Gruppengrößen
- Verbesserte Schlachtregeln, Mindestschlachtalter
- Verbot von Schlachttiertransporten über 65 km und Begrenzung
von Zuchttiertransporten – auch als Maßnahme des Seuchenschutzes
- Tötungsverbot für die Brüder der Legehennenküken
8. Leistungen der Landwirte zur Landschaftspflege, zur Landschaftsentwicklung, zum Naturschutz und zum Umweltschutz, sind ausreichend zu honorieren.
9.
Die Ausbeutung der Landwirtschaft durch volkswirtschaftliche
unproduktive Pachtzahlungen ist gesetzlich zu begrenzen.
Es ist z.B. gegenüber dem europäischen Steuerzahler nicht weiter zu
verantworten, daß ein sehr großer Teil der für die Landwirtschaft bereit gestellten Agrarsubventionen direkt an Verpächter durchgereicht wurd - und damit der Landwirtschaft nicht zur Verfügung stehen.
Eine Neutralisierung von Eigentum an land-und forstwirtschaftlichen
Böden und an langlebigen Betriebsstätten kann als zweiter Schritt entwickelt werden.
10.
Langfristiges Ziel ist die Erarbeitung eines neuen Preisbildungsweges,
der sozial- und ökologiegerecht ist. Als Rahmen dazu sind strenge und unbürokratisch handhabbare
Umweltauflagen und ein angemessener sozialer Mindeststandard zu entwickeln.
Wenn dieser Rahmen klar gesetzlich vorgegeben wird, kann die Preisbildung
durch ständige Gremien der beteiligten Wirtschaftpartner (Erzeuger – Verarbeiter –
Händler – Konsumenten - Abprodukteverwerter) erarbeitet werden (die beiden anonymen Preisbildungssysteme über den Staat / Osten und den Markt / Westen sind -wie jeder sehen kann- gescheitert).
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